Rechtliche Grundlage

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der itscout365, Inhaber Alfred Fondaj
Urselbrunnengasse 15, 1100 Wien, Österreich

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen itscout365 und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt) im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen in der Personalvermittlung, im Recruiting (Active Sourcing, Executive Search) sowie in der Personalberatung.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) im B2B-Bereich.

1.3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis durch itscout365, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von itscout365 ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Einem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.4. itscout365 berät und unterstützt den Kunden bei der Suche, Vorselektion und Vermittlung von Fach- und Führungskräften (im Folgenden „Kandidaten“) zur Begründung eines Arbeits- oder freien Dienstverhältnisses mit dem Kunden.

§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang

2.1. Angebote von itscout365 sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme des Angebots (auch per E-Mail) durch den Kunden, durch beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrages oder spätestens durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Dienstleistungen von itscout365 (z.B. durch die Entgegennahme von Kandidatenprofilen) zustande.

2.2. itscout365 führt auf Basis des vom Kunden übermittelten Anforderungsprofils ein Auswahlverfahren durch und präsentiert dem Kunden geeignete Kandidaten. Die Dienstleistung umfasst in der Regel die Identifikation, Ansprache und Vorselektion potenzieller Kandidaten.

2.3. Die von itscout365 erstellten Kandidatenprofile und zur Verfügung gestellten Informationen beruhen ausschließlich auf den Auskünften und Unterlagen der Kandidaten selbst oder von Dritten. itscout365 prüft diese Informationen mit kaufmännischer Sorgfalt auf Plausibilität, übernimmt jedoch keine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben sowie für die Echtheit der vorgelegten Dokumente (z.B. Zeugnisse, Zertifikate).

2.4. Die Entscheidung über die Einladung zu Vorstellungsgesprächen sowie die endgültige Auswahl und Einstellung eines Kandidaten obliegt ausschließlich dem Kunden. itscout365 schuldet keinen bestimmten Arbeitserfolg, sondern die qualifizierte Bemühung zur Vermittlung (Dienstvertrag).

§ 3 Honorar und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Höhe des Vermittlungshonorars richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Sofern nicht abweichend vereinbart, berechnet sich das Honorar als Prozentsatz des mit dem Kandidaten vereinbarten Jahresbruttozielentgelts. Das Jahresbruttozielentgelt umfasst das Fixgehalt sowie alle variablen Gehaltsbestandteile (z.B. Boni, Prämien, Provisionen), 13. und 14. Monatsgehälter, Pauschalen und geldwerte Vorteile (z.B. Firmen-PKW). Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Honorar auf Basis des fiktiven Vollzeit-Jahresbruttozielentgelts berechnet.

3.2. Der Honoraranspruch von itscout365 entsteht und wird in voller Höhe fällig, sobald zwischen dem Kunden und einem von itscout365 präsentierten Kandidaten ein Arbeits- oder Dienstvertrag (mündlich oder schriftlich) rechtswirksam abgeschlossen wird.

3.3. Der Honoraranspruch entsteht auch dann, wenn: a) der Kandidat für eine andere als die ursprünglich vorgesehene Position eingestellt wird. b) der Kandidat nicht vom Kunden selbst, sondern von einem mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (z.B. Konzernunternehmen, Tochtergesellschaft) eingestellt wird. c) der Kandidat als freier Dienstnehmer, Werkvertragsnehmer oder über einen Dritten (z.B. Arbeitskräfteüberlassung) für den Kunden tätig wird.

3.4. Der Kunde ist verpflichtet, itscout365 unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen, über den Abschluss eines Vertrages mit einem präsentierten Kandidaten zu informieren und eine Kopie des Vertrages bzw. einen Nachweis über das vereinbarte Jahresbruttozielentgelt zur Rechnungslegung zu übermitteln.

3.5. Sämtliche Honorare und Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.6. Rechnungen von itscout365 sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist itscout365 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) gemäß § 456 UGB zu berechnen. Zudem hat der Kunde alle durch den Verzug entstehenden zweckentsprechenden Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwaltskosten zu tragen. itscout365 behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zurückzubehalten.

§ 4 Kandidatenschutz und Sperrfrist

4.1. Stellt der Kunde einen von itscout365 präsentierten Kandidaten zunächst nicht ein, schließt aber innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach der ersten Präsentation oder Bekanntgabe der Kandidatendaten einen Vertrag mit diesem Kandidaten ab, so entsteht der volle Honoraranspruch von itscout365 gemäß § 3.

4.2. In diesem Fall obliegt es dem Kunden zu beweisen, dass die Einstellung nicht ursächlich auf die Vermittlungstätigkeit von itscout365 zurückzuführen ist.

4.3. Hat sich ein von itscout365 präsentierter Kandidat bereits vor der Präsentation unabhängig beim Kunden beworben oder wurde durch Dritte vorgestellt, ist der Kunde verpflichtet, itscout365 dies unverzüglich (binnen drei Werktagen nach Erhalt des Profils) unter Vorlage entsprechender Nachweise schriftlich mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht fristgerecht, gilt der Kandidat als durch itscout365 vermittelt.

§ 5 Garantie und Nachsuche

5.1. Endet das mit dem vermittelten Kandidaten geschlossene Dienstverhältnis innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Probezeit (maximal jedoch innerhalb des ersten Monats nach Dienstantritt) durch Kündigung seitens des Kandidaten oder durch berechtigte Kündigung seitens des Kunden aus Gründen, die in der Person des Kandidaten liegen, bietet itscout365 eine einmalige, kostenlose Nachsuche für dieselbe Position an.

5.2. Voraussetzung für diese Garantieleistung ist, dass der Kunde itscout365 unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Ausspruch der Kündigung, schriftlich informiert und sämtliche bisherigen Rechnungen von itscout365 fristgerecht und vollständig beglichen wurden.

5.3. Die Nachsuche entfällt, wenn sich das Anforderungsprofil der Position wesentlich ändert, die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe zurückzuführen ist oder der Kunde die Position selbst anderweitig besetzt. Eine Rückerstattung des bereits gezahlten Vermittlungshonorars ist in jedem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm von itscout365 übermittelten Informationen, Daten und Unterlagen über Kandidaten streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den Zweck der Stellenbesetzung zu verwenden.

6.2. Eine Weitergabe der Kandidatendaten an Dritte (auch an verbundene Unternehmen, sofern nicht vorher mit itscout365 abgestimmt) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von itscout365 sowie des jeweiligen Kandidaten strikt untersagt.

6.3. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung, insbesondere bei unberechtigter Weitergabe von Kandidatendaten, die zu einer Einstellung bei einem Dritten führt, schuldet der Kunde itscout365 eine Vertragsstrafe in Höhe des Honorars, das bei einer Vermittlung an den Kunden angefallen wäre, mindestens jedoch EUR 15.000,00. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt itscout365 vorbehalten.

6.4. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Mit der Übermittlung von personenbezogenen Kandidatendaten wird der Kunde eigenverantwortlicher Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die weitere Verarbeitung dieser Daten. Der Kunde hat die Daten nach Wegfall des Zwecks (z.B. Absage) unverzüglich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 7 Haftung und Gewährleistung

7.1. itscout365 haftet für Schäden des Kunden nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen bei Personenschäden – vollständig ausgeschlossen.

7.2. Die Haftung von itscout365 für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen.

7.3. Die Gesamthaftung von itscout365 ist pro Schadensfall auf die Höhe des für die jeweilige Vermittlung vereinbarten und bezahlten Honorars, maximal jedoch auf einen Betrag von EUR 25.000,00 beschränkt.

7.4. itscout365 übernimmt keine Haftung für die Arbeitsleistung, die Qualifikation, die persönliche Eignung oder das Verhalten des vermittelten Kandidaten im Unternehmen des Kunden. Die Prüfung der Eignung, die Einholung von Referenzen (sofern nicht ausdrücklich von itscout365 übernommen) sowie die Einholung etwaiger notwendiger arbeits- oder aufenthaltsrechtlicher Bewilligungen obliegen allein dem Kunden.

7.5. Schadensersatzansprüche des Kunden sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

§ 8 Compliance, Anti-Korruption und Verhaltenskodex

8.1. Der Kunde garantiert, dass er im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit itscout365 alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhält, insbesondere die Bestimmungen zur Bekämpfung von Korruption, Bestechung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

8.2. Der Kunde sichert zu, dass weder er noch seine Organe, Mitarbeiter oder verbundene Unternehmen auf nationalen oder internationalen Sanktionslisten (z.B. EU, UN, US-OFAC) verzeichnet sind oder Gegenstand von Wirtschaftssanktionen sind.

8.3. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Grundsätze der Chancengleichheit und Gleichbehandlung. Sie stellen sicher, dass bei der Auswahl und Einstellung von Kandidaten keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung gemäß dem österreichischen Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) erfolgt.

8.4. itscout365 behält sich das Recht vor, den Vertrag bei einem wesentlichen Verstoß des Kunden gegen diese Compliance-Bestimmungen mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

§ 9 Beendigung des Vermittlungsauftrags

9.1. Beide Parteien können den Vermittlungsauftrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich beenden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

9.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

§ 10 Abwerbeverbot (Mitarbeiterschutzklausel)

10.1. Der Kunde und itscout365 verpflichten sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des letzten Auftrags keine internen Mitarbeiter von itscout365/Kunde direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen.

10.2. Bei jedem schuldhaften Verstoß gegen dieses Abwerbeverbot verpflichtet sich der Kunde oder itscout365 zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen, dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegenden Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000,00. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB oder zu Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. E-Mails genügen der Schriftform.

11.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von itscout365 mit eigenen Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderungen sind von itscout365 ausdrücklich und schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

11.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

11.4. Auf diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen itscout365 und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG) und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.

11.5. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den darauf basierenden Verträgen ist das sachlich zuständige Gericht für 1100 Wien, Österreich. itscout365 ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

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